Allgemeine Reisebedingungen

Diese Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechts-beziehungen zwischen Ihnen als Kunde und uns, Meine Gruppenreise Touristik GmbH als Reiseveranstalter. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV ( Deutscher Reisebüro-Verband ) erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie als Kunde Meine Gruppenreise Touristik GmbH als Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Meine Gruppenreise Touristik GmbH für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen vorliegen. An Ihre Reiseanmeldung sind Sie für eine Frist von 10 Tagen, in der die Bestätigung durch Meine Gruppenreise Touristik GmbH erfolgen muss, gebunden.

1.2 Reisevermittler ( z.B. Reisebüros ) und Leistungsträger ( z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen ) sind durch Meine Gruppenreise Touristik GmbH nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Meine Gruppenreise Touristik GmbH den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.4 Sie als Kunde haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Meine Gruppenreise Touristik GmbH zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Meine Gruppenreise Touristik GmbH Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.6 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Meine Gruppenreise Touristik GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

2. Bezahlung

2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig.

Für geschlossene Gruppen ist die Höhe der Anzahlung vom Gesamtreisepreis der Gruppe abhängig .In der Regel beträgt die Anzahlung 10 %, mindestens 500,00 €.

Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Person 75,00 EUR nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

2.3 Leisten Sie die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen

3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise-vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt­zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3. Wir sind verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis zu informieren.

3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleich­wertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot an­zubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise geltend machen.

4. Preiserhöhung

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

Im Falle einer Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten können wir bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen, in allen anderen Fällen den Gesamtbetrag der Erhöhung durch die Anzahl der Sitzplätze des gewählten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag pro Einzelplatz von Ihnen verlangen.

Im Falle von Wechselkursänderungen kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise für uns verteuert hat

Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. Bei Preis-erhöhungen um mehr als 5% gilt 3.4 analog.

5. Rücktritt durch Sie von der gebuchten Reise / Stornokosten

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder Treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine ange-messene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 Sofern in der Reiseausschreibung und/oder den ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise bzw. insbesondere bei Flugpauschalreisen ( siehe unten ) nicht anders vermerkt haben wir diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang Ihrer Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

a) Bei Flugpauschalreisen mit Linien- und/oder Bedarfsluftverkehrsgesellschaften betragen die Stornokosten für den Flug nach Festbuchung 100%. Alle weiteren Leistungen fallen unter die Pauschalierung.

b) Ferienwohnungen/Ferienhäuser – bis zum 45.Tag vor Mietbeginn 20%, ab 44. bis 35.Tag vor Mietbeginn 50%, ab dem 34.Tag vor Mietbeginn 80% vom Reisepreis,

c) Ferienhotels, Kreuzfahrten, Bus- und Bahnpauschalreisen, Kreuzfahrten, Ausflüge und andere Reisearten – bis 120 Tage vor Reisebeginn 5%,119 Tage bis 60.Tag vor Reisebeginn 20%, ab 59. bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 35%, ab 29. bis zum 15.Tag vor Reisebeginn 50%, ab 14. bis zum 7.Tag vor Reisebeginn 60%, ab 6. bis zum 1.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.

Am Reisetag oder bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.

Die Stornogebühr beträgt jedoch mindestens 50,00 €

5.4 Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

5.5 Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

6. Umbuchungen

6.1 Sollen auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise Änderungen der gebuchten Leistungen vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.2 Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieses den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder Bestimmungen einzelner Leistungsträger entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag ein, so haften Sie mit dieser gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind ( z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen ), so haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen

durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und

b) in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.

Ein Rücktritt ist Ihnen gegenüber spätestens am 42.Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt zu erklären.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung durch uns die Reise nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die uns aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erwachsen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Obliegenheiten des Kunden

10.1 Mängelanzeige

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen.

Sie sind aber verpflichtet, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Sie sind verpflichtet, eine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel uns an unserem Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von Meine Gruppenreise Touristik GmbH werden Sie in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.2 Fristsetzung vor Kündigung

Beabsichtigen Sie, den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit zu kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe-leistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung

Wir empfehlen dringend, Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüg-

lich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.

10.4 Reiseunterlagen

Sie haben uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen ( z. B. Flugschein, Hotelgutscheine ) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhalten.

10.5 Schadensminderungspflicht

Sie sind verpflichtet, den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere müssen Sie uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam machen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung von Meine Gruppenreise Touristik GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit Meine Gruppenreise Touristik GmbH für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Die deliktische Haftung von Meine Gruppenreise Touristik GmbH für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen-hang mit Leis­tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden ( z.B. Aus-flüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungs-leistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort ), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

Wir haften jedoch

a) für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und insoweit für einen Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.

12.2 Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.

Schweben Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunter-nehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen und werden wir Sie informieren.

Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, müssen und werden wir Sie so rasch wie möglich über den Wechsel informieren.

Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Ände­rungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person Anmelders und eventueller Mitreisender ( z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit ) vorliegen.

14.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reise-dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nicht­befolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten.

14.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

15. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Soweit bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen von Ihnen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16. Gerichtsstand

16.1 Sie können uns nur an unserem Sitz verklagen.

16.2 Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und uns anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:

„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

Veranstalter

Meine Gruppenreise Touristik GmbH

Geschäftsführer: Clemens Wischner

Amtsgericht Charlottenburg: HRB 164254 B

Rheingaustr.23

12161 Berlin

Telefon: 030-36 28 72 65

Email info@meine-gruppenreise.com